Noch nicht rechtskräftig · finale Richtlinie steht aus · nur für Privatpersonen · Anträge ab voraussichtlich Mai 2026
Kinder unter 18 Jahren im Haushalt
Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €. Bei zwei oder mehr Kindern liegt sie bei maximal 90.000 €.
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Steht in Ihrem Steuerbescheid — nicht der Bruttolohn! Bei Paaren werden beide Einkommen zusammengerechnet.
Erwartete Förderung0 €
Wichtig:
Die Förderung ist noch nicht rechtskräftig und muss nach Zulassung selbst beantragt werden. Auszahlung ca. 2–4 Wochen nach Antragsprüfung (Schätzung basierend auf alter BAFA-Förderung).